Speicherung zulässig, Übermittlung an Strafverfolger aber nur als Ausnahme
Der Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht für eine Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung war teilweise erfolgreich. Die Richter schränkten zwar nicht die Speicherung selbst, aber deren Verwendung bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache deutlich ein. Gleichzeitig fordern sie bis zum 1. September 2008 Rechenschaft von der Bundesregierung über die Auswirkungen der Einschränkung.
Wie die Verfassungsrichter feststellten, darf die Karlsruher Kammer das Inkrafttreten oder den Vollzug eines Gesetzes nur mit großer Vorsicht aussetzen. Daher wurde nun im Eilverfahren noch keine Entscheidung gefällt, ob die Speicherung der Verbindungsdaten von Telefon- und Internetverbindungen sowie E-Mails generell zulässig ist.
Die in §113b des Telekommunikationsgesetzes geregelte Übermittlung der Daten an Strafverfolgungsbehörden schränkte das Gericht jedoch stark ein. Sie darf bis auf weiteres nur bei der Verfolgung von schweren Straftaten erfolgen und auch nur dann, wenn "die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos wäre", erklärten die Verfassungsrichter. Sie verwiesen dabei auf den § 100a der Strafprozessordnung, welcher die schweren Straftaten wie Mord, Hochverrat, Raub, aber auch Computerbetrug genauer definiert.
Sofern für solche Tatbestände kein Verdacht besteht, müssen die Provider die Daten zwar weiterhin speichern, dürfen sie aber auch auf Anfrage von Strafverfolgungsbehörden nicht an diese übermitteln. Eine Aussetzung der Speicherungspflicht selbst lehnten die Verfassungsrichter ab, da nur durch die Speicherung selbst kein Nachteil für den Bürger entstehe - erst durch die Übermittlung und Auswertung.
Die Karlsruher Richter gaben in ihrem Beschluss zudem der Bundesregierung auf, bis zum 1. September 2008 über die praktische Anwendung der Vorratsdatenspeicherung und deren Einschränkung Bericht zu erstatten. Erst danach will das Verfassungsgericht über die Zulässigkeit der Methode an sich entscheiden.
Der Eilantrag gegen die seit 1. Januar 2008 geltende Vorratsdatenspeicherung kam durch einen Aufruf des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung zustande, den mehr als 30.000 Bundesbürger unterzeichnet hatten.
Wie immer wurde eine "Ausnahme" geschaffen...