Zum bayerischen Entwurf eines Gesetzes zur heimlichen Online-Durchsuchung erklärt die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Gisela Piltz:
Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann erklärt, dass das Gesetz zur heimlichen Online-Durchsuchung nur in einer Handvoll Fälle zur Anwendung kommen werde. Der Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble behauptet mit Blick auf das geplante BKA-Gesetz immer wieder, das Gesetz werde nur in einer Handvoll Fälle zur Anwendung kommen. Eine Handvoll hier, eine Handvoll da – am Ende braucht man recht viele Hände, um die Fälle noch zu zählen. Wenn das so weitergeht, wird die heimliche Online-Durchsuchung entgegen aller Beteuerungen doch noch zur Standardmaßnahme der Sicherheitsbehörden in Bund und Ländern. Dies zeigt sich schon daran, dass der Zollfahndungsdienst bereits über Software zur so genannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung verfügt und diese auch zum heimlichen Zugriff auf private Computer einsetzt. Das Bundesverfassungsgericht hat aber in seiner Entscheidung auf die besonders schwerwiegenden Grundrechtseingriffe durch das Instrument der heimlichen Online-Durchsuchung hingewiesen.
Quelle: Heise