Im Rechtsstreit um die Nachdrucke von Zeitungen aus der Nazizeit im Projekt "Zeitungszeugen" konnten die Projektverantwortlichen nun einen Teilsieg verzeichnen.
Das Projekt Zeitungszeugen will über den Nationalsozialismus aufklären, indem es Originalquellen aus dieser Zeit nachdruckt und zusammen mit Kommentaren von Experten veröffentlicht. Schon bald wurde dieses Projekt Mittelpunkt eines Rechtsstreits.
Gegner befürchteten, die Originalquellen könnten Menschen zum Nationalsozialismus verführen, die damaligen Opfer und deren Angehörige verletzen oder Rechtsradikalen als Propagandamaterial dienen. Daraufhin betonten die Projektverantwortlichen die Eigenverantwortung ihrer Leser und den Wert originaler Quellen für eine umfassende Meinungsbildung. An diesem Punkt schaltete sich der Freistaat Bayern ein und ließ den weiteren Nachdruck des "Völkischen Beobachters" durch das Projekt verbieten sowie bereits gelieferte Ausgaben beschlagnahmen. Die Begründung dafür waren allerdings nicht etwa die Inhalte der Zeitung, sondern urheberrechtliche Bedenken. Der Freistaat Bayern sieht sich als Inhaber der Urheberrechte Adolf Hitlers an einigen Werken und diesen als Herausgeber und damit Rechteinhaber des Völkischen Beobachters - teilweise zu unrecht, wie das Landgericht München nun feststellte.
Quelle: Gulli