Das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts zu heimlichen Online-Durchsuchungen beschäftigt weiter Juristen wie Politiker. Der Deutsche Richterbund (DRB) hat praktische Bedenken bei der Umsetzung und sieht seine Zunft außerstande, trotz der rigiden Einschränkung der Möglichkeit zum Ausschnüffeln informationstechnischer Systeme den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung zu sichern. "Die Ermittlungsrichter sind schon heute teilweise bis an die Schmerzgrenze belastet", sagte der DRB-Vorsitzende Christoph Frank im Anklang an die alte Kritik seiner Vereinigung gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung. "Es wäre illusorisch zu glauben, dass sie künftig auch noch die riesigen Datenmengen sichten könnten, die bei Online-Durchsuchungen in Deutschland anfallen würden."
Quelle heise online