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KILLERSPIELFREIE SCHULEN
Freude über Urteil - Online-Durchsuchung verfassungswidrig EmptySa Sep 26, 2009 2:53 pm von suffer
Der Amoklauf am Ansbacher Carolinum Gymnasium erschütterte die Nation. Es gab glücklicherweise keine Toten, doch die seelischen Wunden der Verletzten werden noch lange brauchen, um zu heilen. Derweil betreibt man Ursachenforschung an allen Ecken und Enden und bietet "Lösungen" an.
Wer die Medienlandschaft in den vergangenen Tagen verfolgt hat, konnte der Thematik "killerspielfreie …

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Hacker-Armee ein Hoax?
Freude über Urteil - Online-Durchsuchung verfassungswidrig EmptySa Sep 26, 2009 2:52 pm von suffer
Berichten zufolge will die britische Regierung ehemalige Hacker für das neu gegründete Cyber Security Operations Centre einstellen. Dort sollen sie die verschiedensten Aufgaben im Bereich IT-Sicherheit und Cyberkrieg erfüllen. Experten sehen diese Pläne skeptisch.
Nach Berichten der Zeitung Sunday Express wurden entsprechende, schon länger existierende Pläne der britischen Regierung kürzlich in …

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Counter-Strike von der US Army entwickelt?
Freude über Urteil - Online-Durchsuchung verfassungswidrig EmptySa Sep 26, 2009 2:51 pm von suffer
Es ist kein Geheimnis, dass gerade konservative Politiker oft wenig für actionbetonte Computerspiele übrig haben. In die Reihe der Spielehasser gehört wohl nach Ansicht vieler Zocker auch der CSU-Politiker Günther Beckstein. Dieser sorgt jetzt wieder durch polemische Aussagen für Aufsehen.
Gegenüber der Nürnberger Zeitung äußerte sich Beckstein erneut äußerst kritisch über bestimmte …

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FDP spammt Wahlwerbung
Freude über Urteil - Online-Durchsuchung verfassungswidrig EmptySa Sep 26, 2009 2:50 pm von suffer
Die FDP lässt offensichtlich Spam-Emails mit Wahlwerbung verschicken.
Netzpolitik.org berichtet von E-Mails, die von der Mailadresse "fdp@news-lifestyle.de" mit dem Namen "Guido Westerwelle" als HTML-Newsletter verschickt werden. Darin befinden sich Links, die über diese Adresse auf das Wahlkampfportal freiheit.fdp.de weitergeleitet werden.
Die E-mails werden verschickt von …

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Piratenpartei Opfer von Zensur?
Freude über Urteil - Online-Durchsuchung verfassungswidrig EmptySa Sep 26, 2009 2:49 pm von suffer
Der Zensur-Streit zwischen der Piratenpartei und dem Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlag schlägt hohe Wellen. Wir haben mit den Beteiligten gesprochen.
In einer gemeinsamen Pressemeldung haben die Piratenpartei und die Freien Wähler dem Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlag vorgeworfen, mit einer "Stallorder" die Berichterstattung über die beiden Parteien einzuschränken. …

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 Freude über Urteil - Online-Durchsuchung verfassungswidrig

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Freude über Urteil - Online-Durchsuchung verfassungswidrig Empty
BeitragThema: Freude über Urteil - Online-Durchsuchung verfassungswidrig   Freude über Urteil - Online-Durchsuchung verfassungswidrig EmptyFr Feb 29, 2008 2:04 am

Der Verein FoeBuD e.V. bringt seine Freude über das heutige Urteil in Karlsruhe zum Ausdruck. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit dem Urteil die nordrhein-westfälischen Vorschriften zur Online-Durchsuchung sowie zur Aufklärung des Internet für verfassungswidrig und nichtig erklärt.

Der heimliche Zugriff auf informationstechnische Systeme, im Volksmund Online-Durchsuchung genannt, verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner besonderen Ausprägung als Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. Die Vorschrift entspricht nach Ansicht des Senats insbesondere nicht dem Gebot der Verhältnismäßigkeit.

Dennoch hat man den ermittelnden Behörden eine Hintertür offen gelassen: Angesichts der Schwere des Eingriffs ist die heimliche Online-Durchsuchung nur dann zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen. Zudem bedarf der Eingriff der vorherigen Anordnung eines Richters. Die Richter und die Richterin des Bundesverfassungsgerichts bemängeln zudem, den Regelungen fehlt es auch an hinreichenden gesetzlichen Vorkehrungen, um Eingriffe in den absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung zu vermeiden.

Auch die Ermächtigung zum heimlichen Aufklären des Internet verletzt die Verfassung und wurde für nichtig erklärt. Dieses greift in das Telekommunikationsgeheimnis ein, wenn die Verfassungsschutzbehörde zugangsgesicherte Kommunikationsinhalte überwacht, indem sie Zugangsschlüssel nutzt, die sie ohne oder gegen den Willen der Kommunikationsbeteiligten erhoben hat. Die Norm lässt nachrichtendienstliche Maßnahmen in weitem Umfang im Vorfeld konkreter Gefährdungen zu, ohne Rücksicht auf das Gewicht der möglichen Rechtsgutsverletzung und auch gegenüber Dritten. Auch hier fehlt es nach Ansicht des Ersten Senats an Vorkehrungen zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung.

(Via FoeBud & Bundesverfassungsgericht.de)

Quelle: gulli
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