Folgendes steht in der neuen EU-Verfassung die bald Ratifiziert werden soll:
Artikel 2 (2)
Recht auf Leben
(1) Jeder Mensch hat das Recht auf Leben.
[...]
„Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung
verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der
Flucht zu hindern;
c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen“.
Meine Interpretation:
Wenn ich als Bürger der EU vor einer Festnahme fliehe, habe ich kein Recht mehr auf leben.
Wenn die Polizei einen Aufstand niederschlagen darf, habe ich als Aufständler kein Recht mehr auf leben.
Willkommen im globalen Polizeistaat!
Kann mich da nur anschliessen -.-
Quelle: Lutz-Forstner (Buchform)
Quelle2: offizielle Erklärung